Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

JäggiPagani AG, Gipser Maler Stukkdesign, Dennliweg 54, 4900 Langenthal info@stukkdesign.ch Unser Unternehmen ist Mitglied im Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verband (SMGV). Wir richten uns nach dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) und dessen Bestimmungen. Wir bilden Lehrlinge nach den Kantonalen Bestimmungen aus und tragen einen wichtigen Bestandteil der Grundausbildung bei. Durch diverse Expertentätigkeiten an den Lehrabschlussprüfungen sowie Weiterbildungsmodulen, kann ein hoher Ausbildungsstandart bei Lehrlingen garantiert werden.

Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten als integrierter Bestandteil für alle Verträge, welche die JäggiPagani AG mit Kunden (natürliche Personen oder Unternehmen) im Zusammenhang mit Maler- und/oder Gipserarbeiten abschliesst.

Den vorliegenden AGB widersprechende Bedingungen des Kunden bedürfen zu ihrer Gültigkeit die ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch die JäggiPagani AG. Ansonsten haben die vorliegenden AGB Vorrang.

Wir behalten uns ausdrücklich vor, die AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die aktuelle Fassung ist jeweils auf unserer Webseite www.jäggipagani.ch erhältlich.

Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel der vorliegenden AGB bleiben die anderen Bestimmungen im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen bzw. unvollständigen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.

Ein vereinbarter Werkvertrag sowie zusätzliche Bedingungen der JäggiPagani AG gehen den vorliegenden AGB vor, sollten sie im Widerspruch zu den AGB stehen.

Offerten:
Die Gültigkeit der Offerte beträgt 3 Monate. Erfolgt keine schriftliche oder mündliche Annahme des Kunden innert dieser Frist, ist die JäggiPagani AG nicht mehr an die Offerte gebunden.

Preisangaben in Offerten gelten als unverbindliche Schätzungen, sofern in der Offerte nichts anderes festgehalten ist wie z.B. Pauschalpreis.

Eigentum:
Die Offerte wurde speziell für die entsprechende Liegenschaft und den Bauherrn erarbeitet. Dazu wurden ein Ausmass erstellt, Berechnungen vorgenommen und spezifische Texte zum Objekt beschrieben und erläutert. Diese Arbeiten und Dokumente sind geistiges Eigentum der JäggiPagani AG und dürfen nicht ohne unsere Zustimmung an Dritte, insbesondere Mitbewerber, weitergegeben werden. Bei Auftragserteilung an unseren Betrieb ist dies eine integrierte Dienstleitung. Wird jedoch der Auftrag an einen anderweitigen Unternehmer vergeben, wird unser Aufwand für das Erstellen der Offerte im Stundensatz à Fr. 120.- verrechnet, sofern unser Zugeständnis für die Weitergabe der Offerte nicht vorliegt oder dies ohne unser Wissen geschieht.

Geltende Normen:
Gültigkeiten bei Malerarbeiten haben sämtliche Merkblätter des SMGV. Es gelten speziell die Normen SIA 118, Gerüste-Leistung und Lieferung 222, Malerarbeiten 257, Allgemeine Bedingungen für Maler- Holzbeiz- und Tapezierarbeiten 118/257.

Betreffend Malerarbeiten im Aussenbereich wird auf das Merkblatt SMGV Nr. 26, Farbveränderungen von Beschichtungen im Aussenbereich verwiesen. Für solche Farbveränderungen übernehmen wir keine Haftung. Dem Kunden wird jeweils eine Instandhaltungsanleitung betreffend Beschichtung auf Holz und Holzwerkstoffen im Aussenbereich ausgehändigt. Für allfällige Schäden aufgrund fehlender oder ungenügender Instandstellungsarbeiten durch den Kunden wird keine Haftung übernommen.

Gültigkeit bei Gipserarbeiten haben sämtliche Merkblätter vom SMGV. Es gelten speziell die Normen SIA 118, Allgemeine Bedingungen für verputze Aussenwärmedämmungen 118/243, Verputz und Trockenbau 242, Allgemeine Bedingungen für Verputz- und Trockenbauarbeiten 118/242. Gerüste-Leistung und Lieferung 222. Bei Fassadenverputz Arbeiten erhalten Sie von uns eine Instandhaltungsanleitung für Beschichtungen und Verputze auf Fassaden und Aussenwärmedämmungen. Für allfällige Schäden aufgrund fehlender oder ungenügender Instandstellungsarbeiten durch den Kunden wird keine Haftung übernommen. 

Arbeiten nach Aufwand (Regie):
Sobald Arbeiten nach Aufwand auftreten, gehören folgende Arbeiten ebenfalls zu dieser Kategorie und werden in Rechnung gestellt:
-    Auf- und Abladen von Materialien, die für Arbeiten nach Aufwand verwendet werden.
-    Vorbereitungs- und Reinigungsarbeiten.
-    Ausbesserungsarbeiten, speziell erwähnt solche, die nach Abschluss unserer Haupttätigkeit anfallen Bei Arbeiten nach Aufwand wird ein Teil des Fahrtweges ebenfalls nach Aufwand verrechnet. Fahrtwege bei Aufträgen oder Tagen die vollständig nach Aufwand verrechnet werden, trägt die Bauherrschaft. Für die Fahrzeugkosten werden zusätzlich Spesen von CHF 0.80.-/km in Rechnung gestellt.

Die Bauherrschaft verpflichtet sich, bei Aufträgen die im Aufwand verrechnet werden und mehr als 10 Km von Langenthal entfernt liegen, ein Mittagsspesen Entgelt von CHF 15.- pro Mitarbeiter zu vergüten.

Rapporte:
Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass abgegebene Regierapporte oder Arbeitsrapporte innert fünf Arbeitstagen durch eine zeichnungsberechtigte Person unterzeichnet werden. Einwände gegen die aufgeführten Leistungen müssen innert fünf Arbeitstagen ab Zustellung schriftlich erfolgen. Ansonsten gilt der Inhalt der Rapporte als genehmigt, dies selbst dann, wenn der Kunde den Rapport nicht unterzeichnet hat.

Zahlungskonditionen:
Die JäggiPagani AG ist jederzeit berechtigt, Akontorechnungen zu stellen. Nach Ausführung der vereinbarten Arbeiten stellt die JäggiPagani AG eine Schlussrechnung.

Akontozahlungen sind innert 10 Tagen netto, ohne Abzüge, ab Rechnungsdatum zu begleichen.
Schlussrechnung sind innert 20 Tagen netto, ab Rechnungsdatum zu begleichen.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde in Verzug. Es wird ein Verzugszins von 5% fällig. JäggiPagani AG ist zudem berechtigt, für jede Mahnung Mahngebühren von CHF 40.- zu erheben.

Gerichtsstand und anwendbares Recht
Als Gerichtsstand wird ausschliesslich der Sitz der JäggiPagani AG vereinbart. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

September 2022